Anregungen und Beschwerden

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Kierspe an den Rat zu wenden.

Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW wurde in Kierspe laut Hauptsatzung dem Hauptausschuss übertragen.


Rechtsgrundlagen:
§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Anregungen-und-Beschwerden.php <p>Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Kierspe an den Rat zu wenden.<br /><br />Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW wurde in Kierspe laut Hauptsatzung dem Hauptausschuss übertragen.<br /> <br /><br /><strong>Rechtsgrundlagen:</strong><br />§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)</p> <p>Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Kierspe an den Rat zu wenden.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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