Eine Auskunftssperre im Melderegister schützt vor der Auskunftserteilung an Dritte. Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Bei dienstlichen Gründen (z.B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Der Antrag kann bei der Stadt formlos unter Angabe von Gründen gestellt werden.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
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