Ausweispflichtbefreiung

Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden.

Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Meldeamt gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über die Immobilität (Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim)
  • frühere Ausweisdokumente
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht, dass Sie die Befreiung vornehmen müssen
  • gültiges Ausweisdokument der Person, welche den Antrag vorlegt

Kosten

Die Bescheinigung ist gebührenfrei.

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
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