Bauakteneinsicht

Im Bauaktenarchiv der Stadt Kierspe sind die Bauakten der einzelnen Gebäude archiviert. Sie beinhalten alle Pläne und Baugenehmigungen und Pläne des durchgeführten Bauvorhabens.

Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden. Gegen Gebühren können Kopien erstellt werden.

Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.

Zur Akteneinsicht ist berechtigt:

  • Grundstückseigentümer
  • Entwurfverfasser im Sinne der BauO NRW
  • Zwangsverwalter
  • Bevollmächtigter der Gerichte
  • Personen mit Vollmacht des Eigentümers

Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers erforderlich.

Als Eigentumsnachweise gelten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
  • Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte


Folgende Vollmachten des Eigentümers werden anerkannt:

  • Schriftliche formlose Vollmacht (Vordruck siehe unter "Dokumente")
  • Maklervertrag
  • Vertrag mit Planungsbüro
  • Betreuerausweis


Rechtsgrundlagen
Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz

Dokumente

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Bauakteneinsicht-Bauaktenausleihe.php <p>Im Bauaktenarchiv der Stadt Kierspe sind die Bauakten der einzelnen Gebäude archiviert. Sie beinhalten alle Pläne und Baugenehmigungen und Pläne des durchgeführten Bauvorhabens.<br /><br />Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden. Gegen Gebühren können Kopien erstellt werden.<br /><br />Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.<br /><br />Zur Akteneinsicht ist berechtigt:<br /></p><ul><li>Grundstückseigentümer</li><li>Entwurfverfasser im Sinne der BauO NRW</li><li>Zwangsverwalter</li><li>Bevollmächtigter der Gerichte</li><li>Personen mit Vollmacht des Eigentümers </li></ul><p>Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers erforderlich. <br /><br />Als Eigentumsnachweise gelten:<br /></p><ul><li>Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)</li><li>Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte</li><li>Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte</li></ul><p><br />Folgende Vollmachten des Eigentümers werden anerkannt:<br /></p><ul><li>Schriftliche formlose Vollmacht (Vordruck siehe unter "Dokumente")</li><li>Maklervertrag</li><li>Vertrag mit Planungsbüro</li><li>Betreuerausweis</li></ul><p><br /><strong>Rechtsgrundlagen</strong><br />Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz<br /><br /></p> <p>Im Bauaktenarchiv der Stadt Kierspe sind die Bauakten der einzelnen Gebäude archiviert.<br /><br />Bauakten beinhalten alle durchgeführten Bauvorhaben und Baugenehmigungen.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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