Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.
Grundsätzlich benötigt man für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW - geregelt. Ebenso benötigen Sie für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung.
Für die Erteilung von Bau- oder Abrissgenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig. Welche Voraussetzungen für Ihren Bauantrag erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen, erfahren Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Sie können Ihren Bauantrag auch bequem von Zuhause aus stellen. Klicken Sie einfach auf folgenden Link: Bauantrag online
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Bauantrag.php
<p>Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.<br /><br />Grundsätzlich benötigt man für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW - geregelt. Ebenso benötigen Sie für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung.<br /><br />Für die Erteilung von Bau- oder Abrissgenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig. Welche Voraussetzungen für Ihren Bauantrag erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen, erfahren Sie auf der <a title="Informationen über den Bauantrag / Baugenehmigung" href="https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/bauen/baugenehmigungsverfahren.php?ajaxsearch=1" target="_blank" class="extern">Homepage des Märkischen Kreises</a>. <br /><br />Sie können Ihren Bauantrag auch bequem von Zuhause aus stellen. Klicken Sie einfach auf folgenden Link: <a href="https://probaug.maerkischer-kreis.de/" class="extern" title="Bauantrag online beim Märkischen Kreis" target="_blank">Bauantrag online</a><br /><br /></p>
<p>Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist. </p>
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<p>Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.<br /><br />Grundsätzlich benötigt man für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW - geregelt. Ebenso benötigen Sie für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung.<br /><br />Für die Erteilung von Bau- oder Abrissgenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig. Welche Voraussetzungen für Ihren Bauantrag erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen, erfahren Sie auf der <a title="Informationen über den Bauantrag / Baugenehmigung" href="https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/bauen/baugenehmigungsverfahren.php?ajaxsearch=1" target="_blank" class="extern">Homepage des Märkischen Kreises</a>. <br /><br />Sie können Ihren Bauantrag auch bequem von Zuhause aus stellen. Klicken Sie einfach auf folgenden Link: <a href="https://probaug.maerkischer-kreis.de/" class="extern" title="Bauantrag online beim Märkischen Kreis" target="_blank">Bauantrag online</a><br /><br /></p>
<p>Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist. </p>
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<p>Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist. </p>
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<p>Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist. </p>
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<p>Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.<br /><br />Grundsätzlich benötigt man für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW - geregelt. Ebenso benötigen Sie für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung.<br /><br />Für die Erteilung von Bau- oder Abrissgenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig. Welche Voraussetzungen für Ihren Bauantrag erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen, erfahren Sie auf der <a title="Informationen über den Bauantrag / Baugenehmigung" href="https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/bauen/baugenehmigungsverfahren.php?ajaxsearch=1" target="_blank" class="extern">Homepage des Märkischen Kreises</a>. <br /><br />Sie können Ihren Bauantrag auch bequem von Zuhause aus stellen. Klicken Sie einfach auf folgenden Link: <a href="https://probaug.maerkischer-kreis.de/" class="extern" title="Bauantrag online beim Märkischen Kreis" target="_blank">Bauantrag online</a><br /><br /></p>
<p>Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist. </p>
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<p>Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist. </p>
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