Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht
Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.
Benötigte Unterlagen
Vorlage des Wesenstests / der Verhaltensprüfung
Kosten
25,00 € Verwaltungsgebühr
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Befreiung-von-der-Maulkorb--und-Anleinpflicht.php
<p>Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.<br /></p>
<p>Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.  </p>
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<p>25,00 € Verwaltungsgebühr </p>
Ordnung und UmweltSpringerweg2158566Kierspe
Herr
Sebastian
Laatsch
40
02359/661-131
02359/661-199
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