Hunde - Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.

Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen durch. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Benötigte Unterlagen

Vorlage des Wesenstests / der Verhaltensprüfung  

Kosten

25,00 € Verwaltungsgebühr 

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Befreiung-von-der-Maulkorb--und-Anleinpflicht.php <p>Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.<br /><br />Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen durch. Weitere Informationen finden Sie auf der <a href="https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/veterinaerwesen/tierschutz_landeshundegesetz.php?ajaxsearch=1#" class="extern" title="zur Homepage des Märkischen Kreises" target="_blank">Homepage des Märkischen Kreises</a>.<br /></p> <p>Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. &#160;</p> <p>&#160;</p> <p>25,00 € Verwaltungsgebühr&#160;</p>
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