Hunde - Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht
Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.
Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen durch. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Benötigte Unterlagen
Vorlage des Wesenstests / der Verhaltensprüfung
Kosten
25,00 € Verwaltungsgebühr
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Befreiung-von-der-Maulkorb--und-Anleinpflicht.php
<p>Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.<br /><br />Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen durch. Weitere Informationen finden Sie auf der <a href="https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/veterinaerwesen/tierschutz_landeshundegesetz.php?ajaxsearch=1#" class="extern" title="zur Homepage des Märkischen Kreises" target="_blank">Homepage des Märkischen Kreises</a>.<br /></p>
<p>Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.  </p>
<p> </p>
<p>25,00 € Verwaltungsgebühr </p>
Ordnung und UmweltSpringerweg2158566Kierspe
Herr
Hendrik Marian
Kasper
48
02359/661-138
02359/661-199
h.kasper@kierspe.de