Das Bürgerbüro darf nur Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beglaubigen lassen.
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist Folgendes mitzubringen:
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
Die Gebühr beträgt 4,00 € pro Beglaubigung. Beglaubigung einer Unterschrift kostet 1,50 €.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
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Sachbearbeiterin
02359/661-135
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
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