Gehörlosengeld
Hilfe für Gehörlose erhalten Personen
- mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit
- oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich.
Alle wichtigen Informationen auch über die notwendigen Unterlagen sowie ein Antragsformular und weitere Formulare für eine HNO-ärztliche Bescheinigung oder eine Vollmacht finden Sie auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die ausgefüllten Formulare können Sie dann gern im Rathaus der Stadt Kierspe abgeben.
Sie können Ihren Antrag auch bequem von zuhause aus online stellen. Hierfür benötigen Sie einen Zugang im Serviceportal des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Benötigte Unterlagen
- HNO-Bescheinigung
- Personalausweis
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Blindengeld-Kopie.php
<p>Hilfe für Gehörlose erhalten Personen</p><ul><li>mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit</li><li>oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.</li></ul><p>Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich.<br /></p>
<p> Alle wichtigen Informationen auch über die notwendigen Unterlagen sowie ein Antragsformular und weitere Formulare für eine HNO-ärztliche Bescheinigung oder eine Vollmacht finden Sie auf den <a href="https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/" class="extern" title="zur Homepage des Landschaftsverbandes" target="_blank">Internetseiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe</a>. Die ausgefüllten Formulare können Sie dann gern im Rathaus der Stadt Kierspe abgeben.<br /><br />Sie können Ihren Antrag auch bequem von zuhause aus <strong>online </strong>stellen. Hierfür benötigen Sie einen Zugang im <a href="https://serviceportal.lwl.org/leistungen-a-z" class="extern" title="zum Serviceportal des Landschaftsverbandes" target="_blank" >Serviceportal des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe</a>.<br /><br /></p>
<p>Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. <br /><br />Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren) erhalten diese monatliche Hilfe.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Blindengeld-Kopie.php
<p>Hilfe für Gehörlose erhalten Personen</p><ul><li>mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit</li><li>oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.</li></ul><p>Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich.<br /></p>
<p> Alle wichtigen Informationen auch über die notwendigen Unterlagen sowie ein Antragsformular und weitere Formulare für eine HNO-ärztliche Bescheinigung oder eine Vollmacht finden Sie auf den <a href="https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/" class="extern" title="zur Homepage des Landschaftsverbandes" target="_blank">Internetseiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe</a>. Die ausgefüllten Formulare können Sie dann gern im Rathaus der Stadt Kierspe abgeben.<br /><br />Sie können Ihren Antrag auch bequem von zuhause aus <strong>online </strong>stellen. Hierfür benötigen Sie einen Zugang im <a href="https://serviceportal.lwl.org/leistungen-a-z" class="extern" title="zum Serviceportal des Landschaftsverbandes" target="_blank" >Serviceportal des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe</a>.<br /><br /></p>
<p>Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. <br /><br />Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren) erhalten diese monatliche Hilfe.</p>
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Soziales und FamilieSpringerweg2158566Kierspe
Herr
Ulrich
Fülber
45
02359 / 661-153
02359 / 661-199
u.fuelber@kierspe.de