Bußgeld
Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Meist handelt es sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr.
Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde.
Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört.
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Einspruch erheben.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Bussgeld.php
<p>Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Meist handelt es sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr.<br /><br />Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde.<br /><br />Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört.<br /><br />Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Einspruch erheben. </p>
<p>Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.  </p>
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<p>Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Meist handelt es sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr.<br /><br />Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde.<br /><br />Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört.<br /><br />Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Einspruch erheben. </p>
<p>Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.  </p>
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<p>Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.  </p>
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