Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Zuständig ist hierfür immer das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten.

Benötigte Unterlagen

Informationen über die im jeweiligen Staat erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ggf. kann das Konsulat des Eheschließungsstaates weitere Hinweise geben. 

Kosten

  • wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 40,00 €
  • wenn ein Partner ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist: 66,00 € 

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Ehefaehigkeitszeugnis.php <p>Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.<br /><br />Zuständig ist hierfür immer das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten.<br /></p> <p>Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.<br /></p> <p>&#160;</p> <ul><li>wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 40,00 €</li><li>wenn ein Partner ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist: 66,00 €&#160;</li></ul>
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Standesamt
Springerweg2158566Kierspe
standesamt@kierspe.de
Frau Sabine Hackemann 43
02359 / 661-136
02359 / 661-199
s.hackemann@kierspe.de
Frau Natascha Loskand 43
02359/661-136
02359/661-199
n.loskand@kierspe.de
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