Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Zuständig ist hierfür immer das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten.
Informationen über die im jeweiligen Staat erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ggf. kann das Konsulat des Eheschließungsstaates weitere Hinweise geben.
Standesbeamtin
02359 / 661-136
02359 / 661-199
s.hackemann@kierspe.de
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u.luettgenau@kierspe.de
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