Eigentumsverkauf von Wohnimmobilien (Haus / Wohnung)

Wenn Sie Wohnimmobilien (Haus / Wohnung) kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.

Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei den Versorgern (Strom, Wasser, Gas) melden. Die Abrechnung des Schmutzwassers kann erst nach erfolgreicher Abrechnung mit den Stadtwerken erfolgen.

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Eigentumsverkauf-einer-Wohnimmobilie.php <p> Wenn Sie Wohnimmobilien (Haus / Wohnung) kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.<br /><br />Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.&#160; <br /><br />Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei den Versorgern (Strom, Wasser, Gas) melden. Die Abrechnung des Schmutzwassers kann erst nach erfolgreicher Abrechnung mit den Stadtwerken erfolgen.<br /></p> <p>Eigentümerwechsel an einem Grundstück bzw. an einer Eigentumswohnung. &#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
Finanzen
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