https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
<p> </p>
<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
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<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
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<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
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<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
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<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
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<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
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<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
<p> </p>
<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. </p>
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<ul><li>255,00 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber</li><li>51,00 € für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen</li><li>255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind <br /></li></ul><p>In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht. </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einbuergerung.php
<p>Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.<br /><br />Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:<br /><br /><strong>gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis </li></ul><p><br /><strong>gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):</strong></p><ul>
<li>mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet </li>
<li>Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet </li></ul><p><br /><strong>Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:</strong></p><ul>
<li>ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) </li>
<li>Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit </li>
<li>keine Verurteilung wegen einer Straftat </li>
<li>ausreichend deutsche Sprachkenntnisse </li>
<li>schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung </li>
<li>ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik</li></ul><p>(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)<br /><br />Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.<br />Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.<br /><br />Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.<br /><br />Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!<br /></p>
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BürgerbüroSpringerweg2158566Kierspe
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