Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten, z.B. Wehrpflicht oder Zivildienst bei Männern.
Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:
gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:
gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):
Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:
(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss, reicht als Nachweiß für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)
Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.
Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach Drei Jahren im Bundesgebiet möglich.
Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro.
Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
In besonderen Fällen, ist es möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
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