Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Märkische Kreis.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Märkischen Kreises.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Eingliederungshilfe-fuer-Menschen-mit-Behinderung.php
<p>Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Märkische Kreis.<br /><br />Nähere Informationen erhalten Sie auf den <a title="Informationen über die Eingliedrungshilfe" href="http://www.maerkischer-kreis.de/jugend-bildung/soziale-hilfen/eingliederungshilfe.php" target="_blank" class="extern">Internetseiten des Märkischen Kreises</a>.<br /></p>
<p>Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Der Märkische Kreis entscheidet über Art und Umfang der Hilfe.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Eingliederungshilfe-fuer-Menschen-mit-Behinderung.php
<p>Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Märkische Kreis.<br /><br />Nähere Informationen erhalten Sie auf den <a title="Informationen über die Eingliedrungshilfe" href="http://www.maerkischer-kreis.de/jugend-bildung/soziale-hilfen/eingliederungshilfe.php" target="_blank" class="extern">Internetseiten des Märkischen Kreises</a>.<br /></p>
<p>Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Der Märkische Kreis entscheidet über Art und Umfang der Hilfe.</p>
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Soziales und FamilieSpringerweg2158566Kierspe
Herr
Ulrich
Fülber
45
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