Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Märkische Kreis.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Märkischen Kreises.
Sachbearbeiterin
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