Einwohnerantrag

Mit dem Einwohnerantrag können Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Kierspe wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.

Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden und von fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kierspe unterzeichnet sein.

Die Stadtverwaltung Kierspe ist Ihnen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich.


Rechtsgrundlagen:

  • § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einwohnerantrag.php <p>Mit dem Einwohnerantrag können Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Kierspe wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.<br /><br />Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden und von fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kierspe unterzeichnet sein.<br /><br />Die Stadtverwaltung Kierspe ist Ihnen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich. </p> <p><br /><strong>Rechtsgrundlagen:</strong><br /></p><ul><li>§ 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)<br /></li></ul> <p>Mit dem Einwohnerantrag können Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Kierspe wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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