Einwohnerfragestunde
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Geschäftsordnung bestimmt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zu Beginn und Ende der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Fragen stellen können.
Die Fragen, die vom allgemeinen Interesse sein sollten, werden nach Möglichkeit direkt in der Sitzung beantwortet. Ansonsten erhält die Fragestellerin oder der Fragesteller eine schriftliche Beantwortung.
Rechtsgrundlagen:
- § 48 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kierspe
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Einwohnerfragestunde.php
<p>Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Geschäftsordnung bestimmt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zu Beginn und Ende der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Fragen stellen können.<br /><br />Die Fragen, die vom allgemeinen Interesse sein sollten, werden nach Möglichkeit direkt in der Sitzung beantwortet. Ansonsten erhält die Fragestellerin oder der Fragesteller eine schriftliche Beantwortung.<br /><br /><br /><strong>Rechtsgrundlagen:</strong><br /></p><ul><li>§ 48 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)</li><li>§ 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kierspe<br /></li></ul>
<p>Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Geschäftsordnung bestimmt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zu Beginn und Ende der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Fragen stellen können. </p>
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