Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung.
Sachbearbeiter
02359/661-138
02359/661-199
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