Erlaubnisse Sprengstoffgesetz
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Erlaubnisse-Sprengstoffgesetz.php
<p>Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.<br /><br />Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen.<br /><br />Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. <br /></p>
<p>Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (klassiches Silvesterfeuerwerk) nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. </p>
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<p>Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (klassiches Silvesterfeuerwerk) nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. </p>
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