Sind Sie Fahrzeughalter und Ihre Anschrift ändert sich, sind Sie verpflichtet, die Anschrift auf Ihrem Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern zu lassen. Ziehen Sie aus einer Gemeinde des Märkischen Kreises nach Kierspe, können Sie die Änderung auch im Bürgerbüro der Stadt Kierspe vornehmen lassen. Ziehen Sie von einer Gemeinde außerhalb des Märkischen Kreises zu, erfolgt die Änderung nur beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises.
Für die Ausstellung von Kraftfahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung I) und die Vergabe von Kennzeichen ist weiterhin das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zuständig.
11,00 €
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359/661-134
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02359/661-135
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