Fahrzeugschein / Adresse ändern
Sind Sie Fahrzeughalter und Ihre Anschrift ändert sich, sind Sie verpflichtet, die Anschrift auf Ihrem Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern zu lassen. Ziehen Sie aus einer Gemeinde des Märkischen Kreises nach Kierspe, können Sie die Änderung auch im Bürgerbüro der Stadt Kierspe vornehmen lassen. Ziehen Sie von einer Gemeinde außerhalb des Märkischen Kreises zu, erfolgt die Änderung nur beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises.
Für die Ausstellung von Kraftfahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung I) und die Vergabe von Kennzeichen ist weiterhin das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zuständig.
Sie können die Adressänderung sowie weitere Dienste rund um Ihr Fahrzeug auch online vornehmen. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen finden Sie im Bürgerserviceportal des Märkischen Kreises.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Fahrzeugschein
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Fahrzeugschein-Aenderung-der-Adresse.php
<p>Sind Sie Fahrzeughalter und Ihre Anschrift ändert sich, sind Sie verpflichtet, die Anschrift auf Ihrem Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern zu lassen. Ziehen Sie aus einer Gemeinde des Märkischen Kreises nach Kierspe, können Sie die Änderung auch im Bürgerbüro der Stadt Kierspe vornehmen lassen. Ziehen Sie von einer Gemeinde außerhalb des Märkischen Kreises zu, erfolgt die Änderung nur beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises.<br /><br />Für die Ausstellung von Kraftfahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung I) und die Vergabe von Kennzeichen ist weiterhin das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zuständig. <br /><br />Sie können die Adressänderung sowie weitere Dienste rund um Ihr Fahrzeug auch <strong>online</strong> vornehmen. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen finden Sie im <a href="https://www.buergerserviceportal.nrw/krz/maerkischerkreis/bsp_ikfz_antragstellung" class="extern" title="zur Bürgerserviceportal des Märkischen Kreises" target="_blank">Bürgerserviceportal des Märkischen Kreises</a>.<br /><br /></p>
<p>Sind Sie Fahrzeughalter und Ihre Anschrift ändert sich, sind Sie verpflichtet, die Anschrift auf Ihrem Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern zu lassen. Ziehen Sie aus einer Gemeinde des Märkischen Kreises nach Kierspe, können Sie die Änderung auch im Bürgerbüro der Stadt Kierspe vornehmen lassen. Ziehen Sie von einer Gemeinde außerhalb des Märkischen Kreises zu, erfolgt die Änderung nur beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises.<br /> </p>
<p> </p>
<p>11,10 € </p>
BürgerbüroSpringerweg2158566Kierspe
Frau
Melanie
Bilke
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Anja
Fülber
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Martina
Marks
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Melanie
Oster
Foyer
02359/661-135
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de