Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.
Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises
Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.
Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Fischereischein.php
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
<p> </p>
<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Fischereischein.php
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Fischereischein.php
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.<br /><br />Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine <strong>Fischerprüfung</strong> vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der <a title="Link zur Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/fischerpruefung.php" target="_blank" class="extern" >Homepage des Märkischen Kreises</a><br /><br />Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.<br /><br />Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.<br /><br /></p>
<p>Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein. Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat.  </p>
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<p></p><ul><li>48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein</li><li>16,00 € für einen Jahres-Fischereischein</li><li>8,00 € für einen Jugendfischereischein </li></ul>
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