Zur Stadt Kierspe gehören zwei städtische Friedhöfe, einer in Kierspe und einer in Rönsahl.
Die Bewirtschaftung der Friedhöfe gehört in den Bereich des Sachgebietes Tiefbau. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
Adressen der Friedhöfe:
Kierspe:
Büscherweg 19-21,
58566 Kierspe
Rönsahl:
Kirchstraße,
58566 Kierspe-Rönsahl
Zufahrt zum Parkplatz über den Haarhauser Weg
In einem Trauerfall wird in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Die Gebühren für Gräber sowie die Kosten für eine Bestattung sind in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei der angegebenen Mitarbeiterin.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-173
02359 / 661-199
p.biewald@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359 / 661-173
02359 / 661-199
k.kleinhofer@kierspe.de
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