Führungszeugnis

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann formlos bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist. Antragsberechtigt ist jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat oder dessen gesetzlicher Vertreter.

Persönliches Erscheinen (eine Antragstellung für eine andere Person ist, auch mit Vollmacht, nicht möglich) ist erforderlich.

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Postanschrift der Behörde und ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck für Antragstellung erforderlich)
  • "erweitertes Führungszeugnis" (nach § 30 a BZRG), welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Zur Beantragung wird hierfür eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.


Online beantragen
Sie können ein Führungszeugnis auch online beantragen. Auf der Homepage https://www.fuehrungszeugnis.bund.de können Sie den Antrag ausfüllen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen für Behörden ist die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen erforderlich.
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis eine schriftliche Bescheinigung, dass die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses benötigt wird.  

Kosten

Die Gebühr beträgt 13 € und ist bei Antragstellung zu zahlen. 

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Fuehrungszeugnis.php <p>Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann formlos bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist. Antragsberechtigt ist jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat oder dessen gesetzlicher Vertreter.<br /><br />Persönliches Erscheinen (eine Antragstellung für eine andere Person ist, auch mit Vollmacht, nicht möglich) ist erforderlich.<br /><br />Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.<br /><br />Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:<br /></p><ul><li> für private Zwecke</li><li>zur Vorlage bei einer Behörde (Postanschrift der Behörde und ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck für Antragstellung erforderlich)</li><li>"erweitertes Führungszeugnis" (nach § 30 a BZRG), welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Zur Beantragung wird hierfür eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.<br /></li></ul><p><br /><strong>Online beantragen</strong><br />Sie können ein Führungszeugnis auch online beantragen. Auf der Homepage <a target="_blank" title="zur Homepage des Führungszeugnisses online" href="https://www.fuehrungszeugnis.bund.de">https://www.fuehrungszeugnis.bund.de</a> können Sie den Antrag ausfüllen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:</p><ul><li>Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.</li><li>Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.</li><li>Eine AusweisApp. <br /></li><li>Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.</li></ul> <p>Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann formlos bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>Die Gebühr beträgt 13 € und ist bei Antragstellung zu zahlen.&#160;</p>
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