Gaststättenkonzession
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird. Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen.
Allein aus diesem Grund ist vor der Antragsstellung selbst ein persönliches Erscheinen im Ordnungsamt erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Grundrisszeichnung
- Nutzflächenberechnung
- Miet-/ Pachtvertrag
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
- evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- evtl. Gesundheitszeugnis
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gaststaettenkonzession.php
<p>Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird. Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen.<br /><br />Allein aus diesem Grund ist vor der Antragsstellung selbst ein persönliches Erscheinen im Ordnungsamt erforderlich.</p>
<p>Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird.  </p>
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<p>Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte. </p>
Ordnung und UmweltSpringerweg2158566Kierspe
Herr
Sebastian
Laatsch
40
02359/661-131
02359/661-199
s.laatsch@kierspe.de