Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird. Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen.
Allein aus diesem Grund ist vor der Antragsstellung selbst ein persönliches Erscheinen im Ordnungsamt erforderlich.
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
Sachbearbeiter
02359/661-138
02359/661-199
s.laatsch@kierspe.de
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