Gaststätten - Erlaubnisse

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird. Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen.

Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Im Portal ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan
  • Grundrisszeichnung
  • Nutzflächenberechnung
  • Miet-/ Pachtvertrag
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
  • evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • evtl. Gesundheitszeugnis
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass  

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte. 

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gaststaettenkonzession.php <p>Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird. Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen.<br /><br />Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online im <a href="https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege" class="extern" title="zum Portal" target="_blank">Wirtschafts-Service-Portal.NRW</a> stellen. Im Portal ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.<br /><br /></p> <p>Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Sachgebiet Ordnung und Umwelt ausgestellt wird. &#160;</p> <p>&#160;</p> <p>Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.&#160;</p>
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Ordnung und Umwelt
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