Gewerbean-,-ab- und -ummeldung

Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.

Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt zu melden.

Die Gewerbeanmeldung kann online oder persönlich erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • persönliches Erscheinen des Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses oder
  • Erscheinen eines Bevollmächtigten mit einer schriftliche Vollmacht
  • bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, zusätzlich ein Führungszeugnisses/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Handelsregisterauszu
  • bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei:
    - Gaststätten
    - Handwerksbetrieben
    - Maklertätigkeiten, Baubetreuern
    - Geldspielgeräteaufstellung/Betrieb einer Spielhalle
    - Bewachungsgewerbe
  • die entsprechende Erlaubnis
  • vollständig ausgefülltes Formular 

Kosten

Gewerbean- und -Ummeldungen:

    a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    Gebühr: Euro 26

    b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    Gebühr: Euro 33

    c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    Gebühr: Euro 13

    Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
    Gebühr: Euro 15
    Gewerbeabmeldungen:
    Gebühr: Euro 0

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gewerbean--ab--und--ummeldung.php <p>Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.<br /><br />Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt zu melden.<br /><br />Die Gewerbeanmeldung kann <a title="Gewerbeanmeldung online" class="extern" href="https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege" target="_blank">online</a> oder persönlich erfolgen.<br /></p> <p>Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p><strong>Gewerbean- und -Ummeldungen:</strong><br /></p><ul>a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind<br />Gebühr: Euro 26<br /> <br />b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind<br />Gebühr: Euro 33<br /> <br />c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen<br />Gebühr: Euro 13 <br /> <br />Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden<br />Gebühr: Euro 15</ul><ul>Gewerbeabmeldungen:<br />Gebühr: Euro 0<br /><br /></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gewerbean--ab--und--ummeldung.php <p>Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.<br /><br />Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt zu melden.<br /><br />Die Gewerbeanmeldung kann <a title="Gewerbeanmeldung online" class="extern" href="https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege" target="_blank">online</a> oder persönlich erfolgen.<br /></p> <p>Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p><strong>Gewerbean- und -Ummeldungen:</strong><br /></p><ul>a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind<br />Gebühr: Euro 26<br /> <br />b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind<br />Gebühr: Euro 33<br /> <br />c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen<br />Gebühr: Euro 13 <br /> <br />Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden<br />Gebühr: Euro 15</ul><ul>Gewerbeabmeldungen:<br />Gebühr: Euro 0<br /><br /></ul>
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