Gewerbean-,-ab- und -ummeldung
Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.
Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt zu melden.
Die Gewerbeanmeldung kann online oder persönlich erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- persönliches Erscheinen des Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses oder
- Erscheinen eines Bevollmächtigten mit einer schriftliche Vollmacht
- bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, zusätzlich ein Führungszeugnisses/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Handelsregisterauszu
- bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei:
- Gaststätten
- Handwerksbetrieben
- Maklertätigkeiten, Baubetreuern
- Geldspielgeräteaufstellung/Betrieb einer Spielhalle
- Bewachungsgewerbe - die entsprechende Erlaubnis
- vollständig ausgefülltes Formular
Kosten
Gewerbean- und -Ummeldungen:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15
Gewerbeabmeldungen:
Gebühr: Euro 0