Gewerbesteuer

Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.

Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Die Finanzämter sind für den Erlass des Messbescheides zuständig. Die Gemeinden wenden dann anschließend ihren örtlichen Hebesatz auf den Messbetrag an und setzen die so ermittelte Steuerschuld im Gewerbesteuerbescheid fest.

Der Hebesatz beträgt in Kierspe derzeit 450 v.H.

Vorauszahlungen werden nach § 19 GewStG erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gewerbesteuer.php <p>Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.<br /><br />Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Die Finanzämter sind für den Erlass des Messbescheides zuständig. Die Gemeinden wenden dann anschließend ihren örtlichen Hebesatz auf den Messbetrag an und setzen die so ermittelte Steuerschuld im Gewerbesteuerbescheid fest.<br /><br />Der Hebesatz beträgt in Kierspe derzeit 450 v.H.<br /><br />Vorauszahlungen werden nach § 19 GewStG erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.</p> <p>Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gewerbesteuer.php <p>Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.<br /><br />Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Die Finanzämter sind für den Erlass des Messbescheides zuständig. Die Gemeinden wenden dann anschließend ihren örtlichen Hebesatz auf den Messbetrag an und setzen die so ermittelte Steuerschuld im Gewerbesteuerbescheid fest.<br /><br />Der Hebesatz beträgt in Kierspe derzeit 450 v.H.<br /><br />Vorauszahlungen werden nach § 19 GewStG erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.</p> <p>Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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