Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Damit ist der Gleichstellungsgrundsatz für alle Rechtsbereiche verbindlich.
Hauptanliegen ist es, innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, regional wie überregional durch Anstöße, Anregungen und konkrete Maßnahmen traditionelle Rollenvorstellungen und Einstellungen abzubauen.
Ziel der Gleistellungsbeauftragten ist es, dahinzuwirken, dass Interessen von Frauen und Männern in der Stadt Kierspe angemessen berücksichtigt werden. Gleichstellungsarbeit wird hier begriffen als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung von Frau und Mann ein und wirkt bei sämtlichen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben.
Sie unterstützt die Verwaltung bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen. Dazu gehören die Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren und Personalentscheidungen sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gleichstellungsbeauftragte.php
<p>Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Damit ist der Gleichstellungsgrundsatz für alle Rechtsbereiche verbindlich.<br /><br />Hauptanliegen ist es, innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, regional wie überregional durch Anstöße, Anregungen und konkrete Maßnahmen traditionelle Rollenvorstellungen und Einstellungen abzubauen.<br /><br />Ziel der Gleistellungsbeauftragten ist es, dahinzuwirken, dass Interessen von Frauen und Männern in der Stadt Kierspe angemessen berücksichtigt werden. Gleichstellungsarbeit wird hier begriffen als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.<br /><br />Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung von Frau und Mann ein und wirkt bei sämtlichen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben.<br /><br />Sie unterstützt die Verwaltung bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen. Dazu gehören die Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren und Personalentscheidungen sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans. </p>
<p>Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Damit ist der Gleichstellungsgrundsatz für alle Rechtsbereiche verbindlich. <br /><br />Ziel der Gleistellungsbeauftragten ist es, dahinzuwirken, dass Interessen von Frauen und Männern in der Stadt Kierspe angemessen berücksichtigt werden. </p>
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