Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Ebenso hat der Veranstalter die gewerbliche Tanzveranstaltung anzumelden.
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, muss zuvor, neben den baurechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Spielhallenerlaubnis beantragen.
Die zu zahlende Steuer ist in der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung geregelt. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlenden Steuer bei dem angegebenen Mitarbeiter.
Sachbearbeiter
02359/661-138
02359/661-199
s.laatsch@kierspe.de
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