Glücksspiel / Lotterien / Spielhallen
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, muss zuvor, neben den baurechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Spielhallenerlaubnis beantragen.
Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen wenn die zuständige Behörde zuvor durch eine Geeignetheitsbestätigung schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.
Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Im Portal ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.
Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Ebenso hat der Veranstalter die gewerbliche Tanzveranstaltung anzumelden.
Kosten
Die Kosten für die Spielhallen- und Aufstellererlaubnis sowie für die Geeignetheitsbestätigung erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter
Die zu zahlende Steuer ist in der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung geregelt. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlenden Steuer bei dem angegebenen Mitarbeiter.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gluecksspiel-Lotterien.php
<p>Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.<br /><br />Wer eine Spielhalle betreiben möchte, muss zuvor, neben den baurechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Spielhallenerlaubnis beantragen.<br /><br />Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen wenn die zuständige Behörde zuvor durch eine Geeignetheitsbestätigung schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.<br /><br />Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online im <a href="https://service.wirtschaft.nrw/antrag/spielhallen-leistungsauswahl" class="extern" title="zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW" target="_blank">Wirtschafts-Service-Portal.NRW</a> stellen. Im Portal ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.<br /><br />Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Ebenso hat der Veranstalter die gewerbliche Tanzveranstaltung anzumelden.<br /><br /></p>
<p>Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.<br /><br />Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer.<br /></p>
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<p>Die Kosten für die Spielhallen- und Aufstellererlaubnis sowie für die Geeignetheitsbestätigung erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter<br /><br />Die zu zahlende Steuer ist in der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung geregelt. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlenden Steuer bei dem angegebenen Mitarbeiter.<br /></p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Gluecksspiel-Lotterien.php
<p>Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.<br /><br />Wer eine Spielhalle betreiben möchte, muss zuvor, neben den baurechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine Spielhallenerlaubnis beantragen.<br /><br />Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen wenn die zuständige Behörde zuvor durch eine Geeignetheitsbestätigung schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.<br /><br />Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online im <a href="https://service.wirtschaft.nrw/antrag/spielhallen-leistungsauswahl" class="extern" title="zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW" target="_blank">Wirtschafts-Service-Portal.NRW</a> stellen. Im Portal ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.<br /><br />Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Ebenso hat der Veranstalter die gewerbliche Tanzveranstaltung anzumelden.<br /><br /></p>
<p>Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.<br /><br />Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer.<br /></p>
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<p>Die Kosten für die Spielhallen- und Aufstellererlaubnis sowie für die Geeignetheitsbestätigung erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter<br /><br />Die zu zahlende Steuer ist in der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung geregelt. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlenden Steuer bei dem angegebenen Mitarbeiter.<br /></p>
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