Grundbesitzabgaben

Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren jährlich durch Abgabenbescheid festgesetzt.

Zahlungspflichtig ist der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte.

Die Grundbesitzabgaben werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:

  1. Grundsteuer
  2. Abfallbeseitigungsgebühren
  3. Abwasserbeseitigungsgebühren
  4. Straßenreinigungsgebühren und
  5. Winterdienst


Auf Antrag ist es auch möglich, den Jahresbetrag in einer Summe zum 01.07. des lfd. Jahres zu entrichten.

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php <p>Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren jährlich durch Abgabenbescheid festgesetzt.<br /><br />Zahlungspflichtig ist der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte.<br /><br />Die Grundbesitzabgaben werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:</p><ol><li><a title="Link zur Dienstleistung Grundsteuer" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php" class="intern">Grundsteuer</a></li><li><a title="Link zur Dienstleistung Abfallbeseitigungsgebühren" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Abfallbeseitigungsgebuehren.php" class="intern">Abfallbeseitigungsgebühren</a> <br /></li><li><a href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Abwasserbeseitigungsgebuehren.php" class="intern" title="Informationen über die Abwasserbeseitigungsgebühren">Abwasserbeseitigungsgebühren</a><br /></li><li><a title="Link zur Dienstleistung Straßenreinigung" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Strassenreinigung.php" class="intern">Straßenreinigungsgebühren</a> und <br /></li><li><a title="Link zur Dienstleistung Winterdienst" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Winterdienst.php" class="intern">Winterdienst</a></li></ol><p><br />Auf Antrag ist es auch möglich, den Jahresbetrag in einer Summe zum 01.07. des lfd. Jahres zu entrichten.</p> <p>Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren jährlich durch Abgabenbescheid festgesetzt.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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