Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (F-H)

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es die Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die zum 01.01.2005 Bestandteil des neuen SGB XII geworden ist.

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.


Bürgerrinnen und Bürger (auch innerhalb von Einrichtungen), deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

haben Anspruch auf diese Leistungen.

Benötigte Unterlagen

  • Grundantrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über Unterkunftskosten  

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-voller-Erwerbsminderung-f-h.php <p>Seit dem 1. Januar 2003 gibt es die Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die zum 01.01.2005 Bestandteil des neuen SGB XII geworden ist.<br /><br />Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.<br /><br /><br />Bürgerrinnen und Bürger (auch innerhalb von Einrichtungen), deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und </p><ul> <li>die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder </li><li>die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind </li></ul><p>haben Anspruch auf diese Leistungen.<br /><strong><br /></strong></p> <p>Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-voller-Erwerbsminderung-f-h.php <p>Seit dem 1. Januar 2003 gibt es die Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die zum 01.01.2005 Bestandteil des neuen SGB XII geworden ist.<br /><br />Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.<br /><br /><br />Bürgerrinnen und Bürger (auch innerhalb von Einrichtungen), deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und </p><ul> <li>die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder </li><li>die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind </li></ul><p>haben Anspruch auf diese Leistungen.<br /><strong><br /></strong></p> <p>Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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