Grundsteuer
Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.
Die Grundsteuer wird getrennt nach
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
- Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe
gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter Grundbesitzabgaben.
Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:
- Grundsteuer A 309 v.H.
- Grundsteuer B 537 v.H.
(Stand: 01.01.2023)
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.<br /><br />Die Grundsteuer wird getrennt nach <br /></p><ul><li>Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und</li><li>Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke <br /></li></ul><p>erhoben.<br /><br />Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus <br /><strong>Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe<br /></strong><br />gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter <a title="Link zu den Grundbesitzabgaben" class="intern" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php">Grundbesitzabgaben</a>.</p>
<p><br />Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:<br /></p><ul><li>Grundsteuer A 309 v.H.</li><li>Grundsteuer B 537 v.H.<br /></li></ul><p><br />(Stand: 01.01.2023)<br /></p>
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundsteuer B bestimmt die Steuerpflicht für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Für Privatpersonen ist grundsätzlich Grundsteuer B zu begleichen.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.<br /><br />Die Grundsteuer wird getrennt nach <br /></p><ul><li>Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und</li><li>Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke <br /></li></ul><p>erhoben.<br /><br />Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus <br /><strong>Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe<br /></strong><br />gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter <a title="Link zu den Grundbesitzabgaben" class="intern" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php">Grundbesitzabgaben</a>.</p>
<p><br />Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:<br /></p><ul><li>Grundsteuer A 309 v.H.</li><li>Grundsteuer B 537 v.H.<br /></li></ul><p><br />(Stand: 01.01.2023)<br /></p>
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundsteuer B bestimmt die Steuerpflicht für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Für Privatpersonen ist grundsätzlich Grundsteuer B zu begleichen.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.<br /><br />Die Grundsteuer wird getrennt nach <br /></p><ul><li>Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und</li><li>Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke <br /></li></ul><p>erhoben.<br /><br />Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus <br /><strong>Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe<br /></strong><br />gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter <a title="Link zu den Grundbesitzabgaben" class="intern" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php">Grundbesitzabgaben</a>.</p>
<p><br />Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:<br /></p><ul><li>Grundsteuer A 309 v.H.</li><li>Grundsteuer B 537 v.H.<br /></li></ul><p><br />(Stand: 01.01.2023)<br /></p>
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundsteuer B bestimmt die Steuerpflicht für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Für Privatpersonen ist grundsätzlich Grundsteuer B zu begleichen.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.<br /><br />Die Grundsteuer wird getrennt nach <br /></p><ul><li>Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und</li><li>Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke <br /></li></ul><p>erhoben.<br /><br />Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus <br /><strong>Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe<br /></strong><br />gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter <a title="Link zu den Grundbesitzabgaben" class="intern" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php">Grundbesitzabgaben</a>.</p>
<p><br />Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:<br /></p><ul><li>Grundsteuer A 309 v.H.</li><li>Grundsteuer B 537 v.H.<br /></li></ul><p><br />(Stand: 01.01.2023)<br /></p>
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundsteuer B bestimmt die Steuerpflicht für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Für Privatpersonen ist grundsätzlich Grundsteuer B zu begleichen.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.<br /><br />Die Grundsteuer wird getrennt nach <br /></p><ul><li>Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und</li><li>Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke <br /></li></ul><p>erhoben.<br /><br />Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus <br /><strong>Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe<br /></strong><br />gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter <a title="Link zu den Grundbesitzabgaben" class="intern" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php">Grundbesitzabgaben</a>.</p>
<p><br />Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:<br /></p><ul><li>Grundsteuer A 309 v.H.</li><li>Grundsteuer B 537 v.H.<br /></li></ul><p><br />(Stand: 01.01.2023)<br /></p>
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundsteuer B bestimmt die Steuerpflicht für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Für Privatpersonen ist grundsätzlich Grundsteuer B zu begleichen.</p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundsteuer.php
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.<br /><br />Die Grundsteuer wird getrennt nach <br /></p><ul><li>Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und</li><li>Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke <br /></li></ul><p>erhoben.<br /><br />Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus <br /><strong>Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe<br /></strong><br />gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter <a title="Link zu den Grundbesitzabgaben" class="intern" href="/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundbesitzabgaben.php">Grundbesitzabgaben</a>.</p>
<p><br />Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:<br /></p><ul><li>Grundsteuer A 309 v.H.</li><li>Grundsteuer B 537 v.H.<br /></li></ul><p><br />(Stand: 01.01.2023)<br /></p>
<p>Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundsteuer B bestimmt die Steuerpflicht für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Für Privatpersonen ist grundsätzlich Grundsteuer B zu begleichen.</p>
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