Grundstücksangelegenheiten

Kernaufgabe im Bereich Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung; hierzu gehören An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung der Erbbaugrundstücke

Ebenso fallen hierunter die Bescheinigungen in Bezug auf die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 ff BauGB.
 

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundstuecksangelegenheiten.php <p>Kernaufgabe im Bereich Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung;&#160;hierzu gehören An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung der Erbbaugrundstücke<br /><br />Ebenso fallen hierunter die Bescheinigungen in Bezug auf die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 ff BauGB.<br />&#160;</p> <p>Kernaufgabe im Bereich Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung; hierzu gehören An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung der Erbbaugrundstücke<br /><br />Ebenso fallen hierunter die Bescheinigungen in Bezug auf die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 ff BauGB.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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