Grundstücksangelegenheiten
Kernaufgabe im Bereich Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung; hierzu gehören An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung der Erbbaugrundstücke
Ebenso fallen hierunter die Bescheinigungen in Bezug auf die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 ff BauGB.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Grundstuecksangelegenheiten.php
<p>Kernaufgabe im Bereich Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung; hierzu gehören An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung der Erbbaugrundstücke<br /><br />Ebenso fallen hierunter die Bescheinigungen in Bezug auf die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 ff BauGB.<br /> </p>
<p>Kernaufgabe im Bereich Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung; hierzu gehören An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung der Erbbaugrundstücke<br /><br />Ebenso fallen hierunter die Bescheinigungen in Bezug auf die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 ff BauGB. </p>
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