Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs-und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.
Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wird unter modifizierten Bedingungen bis zum 31.07.2023 fortgesetzt. So kann nun auch eine mehrtägige Klassenfahrt (mindestens 2 Tage) bezuschusst werden.
Wenn das Kind (die Familie) KEINEN Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe hat, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befindet, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ möglicherweise erfolgreich sein. Diesbezüglich ist ein Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds zu stellen.
Der Antrag ist bis zum 31.08. eines jeden Schuljahres zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Für Ihren Antrag wird benötigt:
- Alle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 3 Monate (hierzu zählt auch Kindergeld, Unterhalt, Zinseinkünfte)
- Einkommensteuerbescheid
- Nachweis, aus der die aktuelle Miethöhe ersichtlich ist (kein Kontoauszug)
- Rechnung bzgl. der Heizkosten
- Nachweis bzgl. Fahrtkosten zur Arbeit
- Rechnung zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
- Wenn zutreffend- Nachweis über Schuldbelastungen
- Wenn zutreffend- Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Haertefallfonds-Alle-Kinder-essen-mit.php
<p>Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs-und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.<br /><br />Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wird unter modifizierten Bedingungen bis zum 31.07.2023 fortgesetzt. So kann nun auch eine mehrtägige Klassenfahrt (mindestens 2 Tage) bezuschusst werden.<br /><br />Wenn das Kind (die Familie) KEINEN Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe hat, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befindet, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ möglicherweise erfolgreich sein. Diesbezüglich ist ein Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds zu stellen.<br /><br />Der Antrag ist bis zum 31.08. eines jeden Schuljahres zu stellen.<br /></p>
<p>Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs-und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an. </p>
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