Häusliche Pflege (Pflegegeld)
Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten.
Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Märkischen Kreises unter der Telefonnummer: 02352 / 966-60.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Märkischen Kreises.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Haeusliche-Pflege-Pflegegeld.php
<p>Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten. <br /><br />Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Märkischen Kreises unter der Telefonnummer: <a href="tel:0235296660" class="phone" title="02352 / 966-60" target="_blank">02352 / 966-60</a>.<br /><br />Weitere Informationen finden Sie auf den <a title="Internetseiten des Märkischen Kreises" href="http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/pflege-unterhalt-im-rahmen-hilfe-zur-pflege.php" target="_blank" class="extern">Internetseiten des Märkischen Kreises</a>.
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