Hilfe für Gehörlose erhalten Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Hilfe für Gehörlose wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag können Sie im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beantragen. Der Antrag wird dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Wesfalen-Lippe weitergeleitet.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
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