Hundeanmeldung - gefährliche Hunde
Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Um welche Rassen es sich handelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die hierfür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag.
Benötigte Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Antrag.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung-gefaehrlicher-hund.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br /><strong>Gefährliche Hunde</strong> und Hunde <strong>bestimmter Rassen</strong> dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Um welche Rassen es sich handelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die hierfür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag.<br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. </p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung-gefaehrlicher-hund.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br /><strong>Gefährliche Hunde</strong> und Hunde <strong>bestimmter Rassen</strong> dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Um welche Rassen es sich handelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die hierfür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag.<br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. </p>
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<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br /><strong>Gefährliche Hunde</strong> und Hunde <strong>bestimmter Rassen</strong> dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Um welche Rassen es sich handelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die hierfür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag.<br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. </p>
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<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br /><strong>Gefährliche Hunde</strong> und Hunde <strong>bestimmter Rassen</strong> dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Um welche Rassen es sich handelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die hierfür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag.<br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. </p>
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<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. </p>
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