Hundeanmeldung - große Hunde
Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.
Das Halten eines großen Hundes ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde". Dies wären beispielsweise: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever usw.
Benötigte Unterlagen
Sachkundenachweis durch die
- Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein-Westfalen autorisierten Tierarztes oder
- Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle (beispielsweise Veterinäramt MK) oder
- Vorlage des Jagdscheins
Weiterhin wird benötigt:
- Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt).
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung-grosser-hund.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Das Halten eines <strong>großen Hundes</strong> ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde". Dies wären beispielsweise: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever usw. <br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Das Halten eines großen Hundes ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde".  </p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung-grosser-hund.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Das Halten eines <strong>großen Hundes</strong> ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde". Dies wären beispielsweise: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever usw. <br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Das Halten eines großen Hundes ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde".  </p>
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<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Das Halten eines <strong>großen Hundes</strong> ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde". Dies wären beispielsweise: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever usw. <br /><br /></p>
<p>Ein Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Das Halten eines großen Hundes ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff "Große Hunde".  </p>
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