Hundean- oder -abmeldung
Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen.
Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt)
- Tierärztliche Bescheinigung, wenn der Hund eingeschläfert wurde
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen.<br /><br />Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.<br /><br /></p>
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.<br />  </p>
<p> </p>
<p> </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen.<br /><br />Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.<br /><br /></p>
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.<br />  </p>
<p> </p>
<p> </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen.<br /><br />Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.<br /><br /></p>
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.<br />  </p>
<p> </p>
<p> </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen.<br /><br />Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.<br /><br /></p>
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.<br />  </p>
<p> </p>
<p> </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Hundeanmeldung.php
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen.<br /><br />Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.<br /><br /></p>
<p>Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.<br /><br />Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.<br />  </p>
<p> </p>
<p> </p>
BürgerbüroSpringerweg2158566Kierspe
Frau
Melanie
Bilke
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Anja
Fülber
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Martina
Marks
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Melanie
Oster
Foyer
02359/661-135
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de