Kanalanschlussbeitrag
Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung einmalig ein Anschlussbeitrag erhoben.
Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.
Rechtliche Grundlagen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kanalhausanschluss--gebuehren-Kopie.php
<p>Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung einmalig ein Anschlussbeitrag erhoben.<br /><br />Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.<br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-6-Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Satzung" target="_blank">Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe</a><br /><br /></p>
<p>Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung einmalig ein Anschlussbeitrag erhoben.</p>
<p> </p>
<p> </p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kanalhausanschluss--gebuehren-Kopie.php
<p>Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung einmalig ein Anschlussbeitrag erhoben.<br /><br />Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.<br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-6-Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Satzung" target="_blank">Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe</a><br /><br /></p>
<p>Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung einmalig ein Anschlussbeitrag erhoben.</p>
<p> </p>
<p> </p>
TiefbauSpringerweg2158566Kierspe
Herr
Oliver
Knuf
36
02359/661-172
02359/661-199
o.knuf@kierspe.de