Kanalhausanschluss

Die private Anschlussleitung beginnt am öffentlichen Kanal und führt bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch verzweigte Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie Schächte, Abscheider oder Zisternen. Weitergehende Informationen können auch der Entwässerungssatzung entnommen werden.

Wenn Sie ein Haus bauen möchten, muss dieses einen Kanalhausanschluss erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Formular: Antrag auf Erstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage aus.

Für Grundstücke über 800m² abflusswirksame Fläche ist verpflichtend ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.

Anschließend reichen Sie den Antrag mit aussagekräftigen Planungsunterlagen (Art und Menge des anfallenden Abwassers, Angaben zur Leitungsdimensionierung, Lage der Revisionsschächte und des geplanten Anschlusspunktes, etc.) in zweifacher Papier-Ausfertigung beim Tiefbauamt der Stadt Kierspe, Bereich Kanal, ein.

Nach Erhalt des Bescheides teilen Sie bitte dem Tiefbauamt mit, wann und durch wen der Kanalhausanschluss gebaut werden soll. Nach Fertigstellung des Anschlusses nimmt das Tiefbauamt den Kanalhausanschluss ab.

Ist der Kanalhausanschluss abgenommen, müssen Sie die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 für alle erdverlegten, schmutzwasserführenden Abwasserleitungen durchführen lassen. Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie hier.

Wenn Sie die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, reichen Sie bitte die Dokumentation (Protokoll der Dichtheitsprüfung, Druckprüfungsprotokolle, Lageplan) innerhalb von zwei Monaten beim Tiefbauamt ein.

Rechtliche Grundlagen:
Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kanalhausanschluss.php <p>Die private Anschlussleitung beginnt am öffentlichen Kanal und führt bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch verzweigte Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie Schächte, Abscheider oder Zisternen. Weitergehende Informationen können auch der <a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-5-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Entwässerungssatzung" target="_blank">Entwässerungssatzung</a> entnommen werden.<br /><br />Wenn Sie ein Haus bauen möchten, muss dieses einen Kanalhausanschluss erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Formular: Antrag auf Erstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage aus.<br /><br />Für Grundstücke über 800m² abflusswirksame Fläche ist verpflichtend ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie in <a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/was-finde-ich-wo/Merkblatt-Ueberflutungsnachweis.pdf" class="pdf" title="zum Merkblatt Überflutungsnachweis" target="_blank">diesem Merkblatt</a>.<br /> <br />Anschließend reichen Sie den Antrag mit aussagekräftigen Planungsunterlagen (Art und Menge des anfallenden Abwassers, Angaben zur Leitungsdimensionierung, Lage der Revisionsschächte und des geplanten Anschlusspunktes, etc.) in zweifacher Papier-Ausfertigung beim Tiefbauamt der Stadt Kierspe, Bereich Kanal, ein.<br /><br />Nach Erhalt des Bescheides teilen Sie bitte dem Tiefbauamt mit, wann und durch wen der Kanalhausanschluss gebaut werden soll. Nach Fertigstellung des Anschlusses nimmt das Tiefbauamt den Kanalhausanschluss ab.<br /><br />Ist der Kanalhausanschluss abgenommen, müssen Sie die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 für alle erdverlegten, schmutzwasserführenden Abwasserleitungen durchführen lassen. Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie <a title="Informationen über die Dichtheitsprüfung" href="/de/rat-verwaltung/dichtheitspruefung_uebersicht.php" class="intern">hier</a>. <br /><br />Wenn Sie die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, reichen Sie bitte die Dokumentation (Protokoll der Dichtheitsprüfung, Druckprüfungsprotokolle, Lageplan) innerhalb von zwei Monaten beim Tiefbauamt ein. <br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen:</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-5-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Satzung" target="_blank">Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe</a><br /><br /></p> <p>Die private Anschlussleitung beginnt am öffentlichen Kanal und führt bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch verzweigte Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie Schächte, Abscheider oder Zisternen.</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kanalhausanschluss.php <p>Die private Anschlussleitung beginnt am öffentlichen Kanal und führt bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch verzweigte Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie Schächte, Abscheider oder Zisternen. Weitergehende Informationen können auch der <a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-5-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Entwässerungssatzung" target="_blank">Entwässerungssatzung</a> entnommen werden.<br /><br />Wenn Sie ein Haus bauen möchten, muss dieses einen Kanalhausanschluss erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Formular: Antrag auf Erstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage aus.<br /><br />Für Grundstücke über 800m² abflusswirksame Fläche ist verpflichtend ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie in <a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/was-finde-ich-wo/Merkblatt-Ueberflutungsnachweis.pdf" class="pdf" title="zum Merkblatt Überflutungsnachweis" target="_blank">diesem Merkblatt</a>.<br /> <br />Anschließend reichen Sie den Antrag mit aussagekräftigen Planungsunterlagen (Art und Menge des anfallenden Abwassers, Angaben zur Leitungsdimensionierung, Lage der Revisionsschächte und des geplanten Anschlusspunktes, etc.) in zweifacher Papier-Ausfertigung beim Tiefbauamt der Stadt Kierspe, Bereich Kanal, ein.<br /><br />Nach Erhalt des Bescheides teilen Sie bitte dem Tiefbauamt mit, wann und durch wen der Kanalhausanschluss gebaut werden soll. Nach Fertigstellung des Anschlusses nimmt das Tiefbauamt den Kanalhausanschluss ab.<br /><br />Ist der Kanalhausanschluss abgenommen, müssen Sie die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 für alle erdverlegten, schmutzwasserführenden Abwasserleitungen durchführen lassen. Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie <a title="Informationen über die Dichtheitsprüfung" href="/de/rat-verwaltung/dichtheitspruefung_uebersicht.php" class="intern">hier</a>. <br /><br />Wenn Sie die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, reichen Sie bitte die Dokumentation (Protokoll der Dichtheitsprüfung, Druckprüfungsprotokolle, Lageplan) innerhalb von zwei Monaten beim Tiefbauamt ein. <br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen:</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-5-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Satzung" target="_blank">Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe</a><br /><br /></p> <p>Die private Anschlussleitung beginnt am öffentlichen Kanal und führt bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch verzweigte Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes, sowie Schächte, Abscheider oder Zisternen.</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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