Kindergeld

In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld ab dem Monat der Geburt bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes. Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter besonderen Voraussetzungen auch weiterhin berücksichtigt werden.

Sie möchten Kindergeld beantragen? Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten:


Benötigte Unterlagen

Ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre müssen Sie im Regelfall nur Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes mitteilen.

Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre, werden zusätzliche Belege benötigt, zum Beispiel Praktikumsbestätigung oder Schulbescheinigung.

Informationen über einzureichende Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kindergeld.php <p>In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld.<br /><br />Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld ab dem Monat der Geburt bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes. Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter besonderen Voraussetzungen auch weiterhin berücksichtigt werden.<br /><br />Sie möchten Kindergeld beantragen? Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten:<br /><br /></p><ul><li>Die Anträge können Sie direkt online auf der Homepage der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder" class="extern" title="zur Homepage der Bundesagentur" target="_blank">Bundesgentur für Arbeit</a> stellen.&#160;</li><li>Merkblätter, Formulare und Anträge zum Ausdrucken können Sie ebenfalls auf der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder" class="extern" title="zur Downloadseite der Bundesagentur" target="_blank">Homepage der Bundesagentur unter Downloads</a> herunterladen.</li></ul><p><br /></p> <p>Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld ab dem Monat der Geburt bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes. Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter besonderen Voraussetzungen auch weiterhin berücksichtigt werden.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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