https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
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<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
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<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
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<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
<p>Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.  <br /></p>
<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kinderreisepass.php
<p>Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Weiterhin ist die persönliche Vorsprache beider Eltern grundsätzlich notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung vom Jugendamt) mitzubringen. <br /><br />Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmungserklärung und der Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils (bzw. eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses) vorzulegen. <br /><br />Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="extern" title="zu den Einreisebestimmungen des Auswertigen Amts" target="_blank">Homepage des Auswärtigen Amts</a>.<br /><br /><br /><strong>Für Reisen in die Vereinigten Staaten:<br /></strong>Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren. <br />Weitere Informationen erhalten Sie auch <a target="_blank" title="Einreisevorschriften für die USA" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html" class="extern">hier</a>.<br /><br /><br /><strong>Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:<br /></strong>Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertritts Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.<br />Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): <a href="http://www.bundespolizei.de" class="extern" title="www.bundespolizei.de" target="_blank">www.bundespolizei.de</a><br /><br />Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.</p>
<p>Für Auslandsreisen benötigen Sie zur Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. </p>
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<ul><li>Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €</li><li>Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses: 6 € </li></ul>
BürgerbüroSpringerweg2158566Kierspe
Frau
Melanie
Bilke
Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau
Anja
Fülber
Foyer
02359/661-134
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buergerbuero@kierspe.de
Frau
Martina
Marks
Foyer
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buergerbuero@kierspe.de
Frau
Melanie
Oster
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02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de