Kleinkläranlagen - Abflusslose Gruben

Die Stadt Kierspe betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung. Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) und Abfuhr der Anlageninhalte.

Die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt nach Bedarf. Der Grundstückseigentümer hat die Entleerung von Kleinkläranlagen rechtzeitig bei der Stadt Kierspe zu beantragen.

Kosten

Für die Grubenentleerung fallen Gebühren an. Über die Gebühren können Sie sich in der Satzung für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen informieren. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die genaue Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter.

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kleinklaeranlagen---Abflusslose-Gruben.php <p>Die Stadt Kierspe betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung. Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) und Abfuhr der Anlageninhalte.<br /><br />Die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt nach Bedarf. Der Grundstückseigentümer hat die Entleerung von Kleinkläranlagen rechtzeitig bei der Stadt Kierspe zu beantragen.<br /></p> <p>Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) und Abfuhr der Anlageninhalte.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>Für die Grubenentleerung fallen Gebühren an. Über die Gebühren können Sie sich in der Satzung für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen informieren. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die genaue Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter. <br /></p>
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