Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden.
Die Leistungen umfassen
Die Zuständigkeit liegt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe. Hier finden Sie auch weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare. Anträge können Sie auch beim Ansprechpartner stellen. Diese werden dann entsprechend weitergeleitet.
Sachbearbeiter
02359 / 661-153
02359 / 661-199
u.fuelber@kierspe.de
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