Kriegsopferfürsorge
Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden.
Die Leistungen umfassen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Hilfe zur Pflege
- Erholungshilfen / Kuren
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe für Schüler oder Auszubildende
- Kfz-Hilfe
Die Zuständigkeit liegt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe. Hier finden Sie auch weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare. Anträge können Sie auch beim Ansprechpartner stellen. Diese werden dann entsprechend weitergeleitet.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kriegsopferfuersorge.php
<p>Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden.<br /><br />Die Leistungen umfassen</p><ul>
<li>Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
</li><li>Hilfe in besonderen Lebenslagen
</li><li>Hilfe zur Pflege
</li><li>Erholungshilfen / Kuren
</li><li>Altenhilfe
</li><li>Erziehungsbeihilfe für Schüler oder Auszubildende
</li><li>Kfz-Hilfe </li></ul><p><br />Die Zuständigkeit liegt beim <a href="http://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/hauptfuersorgestelle/leistungsvoraussetzungen/" target="_blank" class="extern" title="zur Homepage des Landschaftsverband Westfalen Lippe">Landschaftsverband Westfalen Lippe</a>. Hier finden Sie auch weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare. Anträge können Sie auch beim Ansprechpartner stellen. Diese werden dann entsprechend weitergeleitet.</p>
<p>Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden. </p>
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