Kuranträge / Rehabilitationsanträge
Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenversicherungsnummer
- Attest vom behandelnden Arzt
- ggf. letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- ggf. letzter Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt
- ggf. Nachweis der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kuren.php
<p>Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.<br /></p>
<p>Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. </p>
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