Kuranträge / Rehabilitationsanträge

Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenversicherungsnummer
  • Attest vom behandelnden Arzt
  • ggf. letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • ggf. letzter Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt
  • ggf. Nachweis der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes  

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Kuren.php <p>Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.<br /></p> <p>Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
Soziales und Familie
Springerweg2158566Kierspe
Frau Andrea Römhild 41
02359 / 661-155
02359 / 661-199
a.roemhild@kierspe.de
Webcam

Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!

Facebook

Besuchen Sie die Stadt Kierspe auf Facebook