Für die Bewilligung einer Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde, zuständig. Der Antrag kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-155
02359 / 661-199
a.roemhild@kierspe.de
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