Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit und -ort und Art der Lärmbelästigung.
Formloses Schreiben mit Benennung des Störers, der Tatzeit und der Art der Lärmbelästigung.
Sachgebietsleiter
02359/661-131
02359/661-199
s.laatsch@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359/661-137
02359/661-199
j.schwanke@kierspe.de
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