Lernmittelfreiheit
Den Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt.
Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger. Ein festgelegter Eigenanteil ist jedoch von den Eltern zu zahlen.
Die zu beschaffenden Lernmittel werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn von den Schulen mitgeteilt.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Lernmittelfreiheit.php
<p>Den Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt.<br /><br />Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger. Ein festgelegter Eigenanteil ist jedoch von den Eltern zu zahlen.<br /><br />Die zu beschaffenden Lernmittel werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn von den Schulen mitgeteilt.<br /><br />Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. </p>
<p>Den Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt. </p>
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