https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Melderegisterauskunft.php
<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
<p> </p>
<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Dokumente.<br /><br />Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.<br /><br />Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.<br /><br /><strong>Erweiterte Melderegisterauskunft</strong><br />Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. <br /><br /></p>
<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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<p>Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.<br />Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat.  </p>
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<ul><li>11,00 € einfache Melderegisterauskunft</li><li>15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft  <br /></li></ul><p>Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.<br /><br />Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden. <br /></p>
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