Namensänderung
Unter bestimmten genau festgelegten Voraussetzungen können deutsche Staatsangehörige ihren Vor- oder Familiennamen behördlich ändern lassen. Der Antrag auf eine behördliche Namensänderung ist beim hiesigen Standesamt zu stellen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag an den Märkischen Kreis als Entscheidungsbehörde weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Kosten
Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Auch die Ablehnung eines Antrages ist gebührenpflichtig.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Namensaenderung.php
<p>Unter bestimmten genau festgelegten Voraussetzungen können deutsche Staatsangehörige ihren Vor- oder Familiennamen behördlich ändern lassen. Der Antrag auf eine behördliche Namensänderung ist beim hiesigen Standesamt zu stellen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag an den Märkischen Kreis als Entscheidungsbehörde weitergeleitet. <br /></p>
<p>Unter bestimmten genau festgelegten Voraussetzungen können deutsche Staatsangehörige ihren Vor- oder Familiennamen behördlich ändern lassen. </p>
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<p>Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Auch die Ablehnung eines Antrages ist gebührenpflichtig.  </p>
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