Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes.
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Standesbeamtin
02359 / 661-136
02359 / 661-199
s.hackemann@kierspe.de
Standesbeamtin
02359 / 661-136
02359 / 661-199
u.luettgenau@kierspe.de
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!