Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes.
Benötigte Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Namenserklaerung-fuer-Vertriebene-und-Spaetaussiedler.php
<p>Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes.<br /></p>
<p>Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes. </p>
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StandesamtSpringerweg2158566Kierspe
standesamt@kierspe.de
Frau
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43
02359 / 661-136
02359 / 661-199
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