Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes.

Benötigte Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt.  

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Namenserklaerung-fuer-Vertriebene-und-Spaetaussiedler.php <p>Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes.<br /></p> <p>Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können beim Standesamt durch eine Erklärung ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnortes.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
Standesamt
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02359 / 661-136
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