Namenserklärung
Bestimmung eines Ehenamens
Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann entweder einer der Geburtsnamen, oder einer der, zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten, Familiennamen der Ehegatten bestimmt werden.
Auf gemeinsame Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erstreckt sich der Ehename automatisch. Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich der Namenserklärung ihrer Eltern anschließen.
Die Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.
Bestimmen die Ehegatten einen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesem seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Die Voranstellung oder Anfügung kann bei der Eheschließung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ist nicht fristgebunden und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann nicht mehr möglich.
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Kosten
Die Erklärung des Ehenamens bei der Eheschließung ist kostenlos, spätere Erklärungen kosten 21,00 €.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Namenserklaerung.php
<p><strong>Bestimmung eines Ehenamens</strong><br />Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann entweder einer der Geburtsnamen, oder einer der, zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten, Familiennamen der Ehegatten bestimmt werden.<br /><br />Auf gemeinsame Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erstreckt sich der Ehename automatisch. Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich der Namenserklärung ihrer Eltern anschließen.<br />Die Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.<br /><br />Bestimmen die Ehegatten einen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesem seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Die Voranstellung oder Anfügung kann bei der Eheschließung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ist nicht fristgebunden und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann nicht mehr möglich.<br /><br />Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.</p>
<p>Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann entweder einer der Geburtsnamen, oder einer der, zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten, Familiennamen der Ehegatten bestimmt werden. </p>
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<p>Die Erklärung des Ehenamens bei der Eheschließung ist kostenlos, spätere Erklärungen kosten 21,00 €. </p>
StandesamtSpringerweg2158566Kierspe
standesamt@kierspe.de
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