Am 01.01.2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Für gastronomische Betriebe gilt dieses Gesetz ab dem 01.07.2008.
Nach diesem Gesetz ist das Rauchen in Gaststätten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das Ordnungsamt ist dafür zuständig, stichprobenhaft zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden; sofern Verstöße gegen das Gesetz begangen werden, sind diese durch das Ordnungsamt entsprechend zu ahnden.
Sachbearbeiter
02359/661-138
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